Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Edelstein Prüflabor I.M. GmbH
Enschedestr. 14
48529 Nordhorn

§1 Geltungsbereich
Die Rechtsbeziehungen vom Edelstein Prüflabor I.M. GmbH (EPL I.M. GmbH) zu ihrem Auftraggeber (AG) bestimmen sich nach den folgenden Vertragsbedingungen. Davon abweichende Geschäftsbedingungen des AG haben nur Gültigkeit, wenn sie vom EPL I.M. GmbH schriftlich anerkannt werden.

§2 Auftrag
Gegenstand des Auftrages sind gemmologische Untersuchungen, gemmologische Dienstleistungen, Beratung und gutachterliche Tätigkeiten in schriftlichen oder mündlicher Form mit oder ohne Bildnachweis. Mündliche und fernmündliche getroffene Vereinbarungen, Zusicherungen oder Nebenabreden im Rahmen der Vertragsverhandlungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung von EPL I.M. GmbH.

§3 Vertragsdurchführung
Der Auftrag wird durch. EPL I.M. GmbH unparteiisch und nach bestem Wissen und Gewissen ausgeführt. Das Ergebnis des Auftrages bezieht sich ausschließlich auf die vom AG überlassenen Steine. Die EPL I.M. GmbH ist berechtigt, zur sachgerechten Bearbeitung des Auftrages die notwendigen und üblichen Untersuchungen nach pflichtgemäßem Ermessen durchzuführen. Soweit hier unvorhergesehene oder im Verhältnis zum Zwecke des Gutachtens zeit- oder kostenaufwendige Untersuchungen erforderlich werden, ist dazu die vorherige Zustimmung des AG einzuholen.

§4 Pflichten des Auftraggebers
Der AG darf keine Weisungen erteilen, die das Ergebnis eines Gutachtens verfälschen können. Der AG hat dafür Sorge zu tragen, dass EPL I.M. GmbH alle für die Ausführung des Auftrages notwendigen Auskünfte und Unterlagen rechtzeitig und unentgeltlich zur Verfügung gestellt werden.

§5 Schweigepflicht
EPL I.M. GmbH ist es untersagt, die Expertisen selbst oder Tatsachen oder Unterlagen, die ihnen im Rahmen ihrer gutachterlichen Tätigkeit anvertraut wurden, unbefugt zu offenbaren, weiterzugeben oder auszunutzen. Die Pflicht zur Verschwiegenheit umfasst alle nicht offenkundigen Tatsachen und gilt über die Dauer des Auftragsverhältnisses hinaus..

§6 Urheberschutz
Eine Weitergabe des Gutachtens an Dritte oder eine andere Art der Verwendung oder Textänderungen ist dem AG nur mit vorheriger schriftlicher Einwilligung von EPL I.M. GmbH gestattet.

§7 Vergütung
EPL I.M. GmbH hat Anspruch auf Zahlung einer Vergütung. Die Höhe der Vergütung regelt sich, sofern nicht eine andere ausdrückliche Vereinbarung getroffen ist, nach der zur Zeit des Vertragsschlusses gültigen Preisliste. Sämtliche Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Bei Aufträgen mit einem Auftragswert über €1000,00 ist EPL I.M. GmbH berechtigt, eine angemessenen Vorschuss zu verlangen.

§8 Zahlung – Zahlungsverzug
Die vereinbarte Vergütung wird 14 Tage nach Zugang der Rechnung beim AG fällig. Bei Nichteinhaltung von Zahlungsbedingungen ist EPL I.M. GmbH berechtigt, alle Vergütungsforderungen sofort fällig zu stellen. Gegenansprüche EPL I.M. GmbH kann der AG nur aufrechnen, wenn die Gegenforderung des AG unbestritten ist oder ein rechtskräftiger Titel hierüber vorliegt. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der AG nur geltend machen, soweit es auf Ansprüchen aus dem abgeschlossenen Vertrag beruht.

§9 Fristüberschreitung
EPL I.M. GmbH übernimmt keine Gewähr für die Einhaltung eines bestimmten Termins beim Abschluss einer Untersuchung. Im Falle der Vereinbarung einer Frist zur Ablieferung eines Zertifikates oder eines Gutachtens beginnt diese mit Vertragsabschluss. Bei Überschreitung eines vereinbarten Ablieferungstermins kann der AG nur im Fall des Leistungsverzugs oder der von EPL I.M. GmbH zu vertretenden Unmöglichkeit vom Vertrag zurücktreten oder Schadensersatz verlangen. Der AG kann neben Lieferung, Verzugsschadensersatz nur verlangen, wenn er EPL I.M. GmbH Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachweist.

§10 Kündigung
EPL I.M. GmbH und AG können den Vertrag zu jeder Zeit aus wichtigem Grund kündigen. Die Kündigung ist schriftlich zu erklären. Ohne Vorliegen eines wichtigen Grundes ist die Kündigung des Vertrages ausgeschlossen. Wird der Vertrag aus einem wichtigen Grunde gekündigt, den  EPL I.M. GmbH zu vertreten hat, so steht ihr eine Vergütung für die bis zum Zeitpunkt der Kündigung erbrachte Teilleistung nur insoweit zu, als dies für den AG objektiv verwertbar ist.

§11 Gewährleistung
Der AG kann als Gewährleistung zunächst nur kostenlose Nachbesserung eines mangelhaften Gutachtens verlangen. Hierzu bedarf es einer Nachfristsetzung von angemessener Dauer. Wird nicht innerhalb angemessener Zeit nachgebessert oder schlägt die Nachbesserung fehl, so kann der AG Rückgängigmachung des Vertrages (Wandlung) oder Herabsetzung der Vergütung (Minderung) verlangen. Offensichtliche Mängel müssen innerhalb von 7 Tagen durch den AG schriftlich angezeigt werden; andernfalls erlischt der Gewährleistungsanspruch.

§12 Haftung
EPL I.M. GmbH schließt die Haftung für sich und die von ihr mit der Erstellung des Gutachten Beauftragten – gleich aus welchen Rechtsgrund – für alle Fälle aus, wenn nicht ein Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde. Dies gilt für alle Arten von Gutachten und Ratschlägen, mündlich oder schriftlich. Ebenso gilt dieser Haftungsausschluss für Schäden, die bei Nachbesserung entstehen. Die Rechte des AG aus Gewährleistung gem. §11 werden dadurch nicht berührt. Die Ansprüche wegen Lieferverzug sind in §9 geregelt. Sämtliche Ansprüche, die nicht der kurzen Verjährungsfrist der §638 BGB unterliegen, verjähren nach 3 Jahren.

Sollte   der   Auftraggeber   das   Gutachten   an   Dritte   weitergeben,   so übernimmt  er  die  persönliche  Haftung  für  die  Schäden  Dritter,  die  aufgrund des  Gutachtens  entstehen.  Er  stellt  den  Gutachter  entsprechend  von  allen Haftungsansprüchen Dritter frei.Sollte der Auftraggeber das Gutachten an Dritte weitergeben, soübernimmt er die persönliche Haftung für die Schäden Dritter, die aufgrunddes Gutachtens entstehen. Er stellt den Gutachter entsprechend von allenHaftungsansprüchen Dritter frei

§13 Erfüllungsort und Gerichtsstand
Gerichtsstand ist das Amtsgericht Osnabrück.

Die Ungültigkeit einzelner Vertragsbestimmungen berührt nicht die Gültigkeit des übrigen Vertragsinhaltes.